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Berufskrankheitenverordnung

Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)



 

 




Eingangsformel
§ 1 Berufskrankheiten
§ 2 Erweiterter Versicherungsschutz in Unternehmen der Seefahrt
§ 3 Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung
§ 4 Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen
§ 5 Gebühren
§ 6 Rückwirkung
§ 7
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlußformel
Anlage


 

Ergänzende Vorschriften:

 

§ 193 Abs. 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung

Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung - UVAV

Gesetz über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen sowie die Entschädigung aus Anlaß von Berufskrankheiten - BetrUnfallÜbkG

Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten - IAOÜbk121G

 

 

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